BM1 Gesundheit und Soziales (lehrbegleitend)

Die Berufsmaturität kann lehrbegleitend während der ordentlichen Lehre in einem gesundheitlich-sozialen Berufsfeld erworben werden. Die Lernenden der Berufsmaturitätsklassen besuchen neben dem fachkundlichen Unterricht in ihren Stammklassen den Berufsmaturitätsunterricht. Dieser wird während der ganzen Lehrzeit wöchentlich an zusätzlichen Schultagen erteilt. Dieser Lehrgang dauert 3 Jahre.

Lehrplan

Gebühr für Schulmaterial und Zusatzleistungen


Die Gebühr wird gesamthaft für die ganze Lehrzeit in Rechnung gestellt und beträgt pro jährlichen Schultag Fr. 60.–

  • Beispiel 1: dreijährige Lehre mit je einem Schultag pro Jahr = 3 * Fr. 60.– = Fr. 180.–;
  • Beispiel 2: dreijährige Lehre mit zwei Schultagen im ersten Lehrjahr, zwei Schultagen im zweiten Lehrjahr und einem Schultag im dritten Lehrjahr = 5 * Fr. 60.– = Fr. 300.–.

Die Gebühr beinhaltet z. B. Kopien, IT-Lizenzgebühren und die Benutzung von Infrastrukturen, wie z. B. W-LAN, BBZ-Mailadresse, Bibliotheksausleihen, Mikrowellen, Wasserspender, etc.
Lernende, welche bis zum 31. Oktober eines neuen Schuljahres austreten, haben für das angefangene Lehrjahr keine Gebühr zu bezahlen. Bei einem späteren vorzeitigen Austritt werden die zu viel bezahlten Leistungen pro rata zurückerstattet.

Interessiert?

Nähere Auskünfte erhalten Sie unter berufsmatura.so.ch.

Bei Fragen steht Ihnen Werner Jordi, Leiter Berufsmaturität, gerne zur Verfügung.