Berufsabschluss für Erwachsene

Berufsabschluss für Erwachsene (Art. 34 BBG / Art. 32 BBV)

Sie verfügen über mehrjährige Berufserfahrung und möchten einen anerkannten Berufsabschluss erwerben? Der Berufsabschluss für Erwachsene nach Art. 32 BBV bietet Ihnen die Möglichkeit, ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) nachzuholen – ohne eine reguläre Lehre absolvieren zu müssen.

Wir bieten verschiedene Vorbereitungskurse an, die Sie gezielt auf das Qualifikationsverfahren vorbereiten. Die Detailinformationen zu den einzelnen Lehrgängen sowie die Anmeldeunterlagen finden Sie auf den Unterseiten.

Voraussetzungen

Ob Sie die Voraussetzungen für einen Berufsabschluss für Erwachsene erfüllen, wird durch das zuständige Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons geprüft. Informationen zum Anmeldeprozess bis zur definitiven Schulanmeldung finden Sie im nachfolgenden Dokument.

Finanzierung

In vielen Kantonen werden die Kosten für den Schulbesuch ganz oder teilweise übernommen. Bitte klären Sie vor der Anmeldung über das Eingangsportal Ihres Wohnkantons ab, ob eine Kostenübernahme möglich ist.

Eingangsportal Kanton Solothurn

Eingangsportale der übrigen Kantone