Eidgenössische Fachausweise

Allgemeine Information zu den eidgenössischen Prüfungen

Berufsleute mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einer anderen gleichwertigen Qualifikation können Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen ablegen. Damit lässt sich ein eidgenössisch anerkannter Abschluss auf der Tertiärstufe erwerben

 

Profil der eidgenössischen Prüfungen

Berufsprüfungen ermöglichen Berufsleuten eine erste fachliche Vertiefung und Spezialisierung nach der beruflichen Grundbildung in einem Beruf. Das Ablegen einer Berufsprüfung setzt eine mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Berufsfeld voraus. Erfolgreiche Absolvierende erhalten einen eidgenössischen Fachausweis (z.B. «HR-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis»). Der Fachausweis ist in der Regel eine Zulassungsbedingung für die höhere Fachprüfung.

 

Höhere Fachprüfungen verfolgen zwei Ziele: Zum einen qualifizieren sie Berufsleute als Expertinnen und Experten in ihrem Berufsfeld. Zum anderen bereiten sie Absolvierende auf das Leiten eines Unternehmens vor.
Diese Prüfungen werden auch von Universitäts- und Fachhochschulabsolvierenden genutzt, um fachliche Qualifikationen zu vertiefen und auszuweiten. Erfolgreiche Absolvierende einer höheren Fachprüfung erhalten ein eidgenössisches Diplom (z.B. «Einkaufsleiterin mit eidgenössischem Diplom», «Diplomierter Steuerexperte» oder «Malermeisterin»).
Existiert in einem Berufsfeld sowohl eine Berufs- als auch eine höhere Fachprüfung, entspricht die höhere Fachprüfung einem höheren Anforderungssniveau.