Fachfrau/Fachmann Betreuung Menschen mit Beeinträchtigung

Fachfrauen/Fachmänner Betreuung arbeiten in Heime, Sonderschulen oder Tagesstätten und begleiten junge und/oder erwachsene Menschen mit Beeinträchtigungen und/oder mit mehr oder weniger speziellen Bedürfnissen. Sie unterstützen die Menschen darin, ihren Lebensalltag möglichst selbstbestimmt und selbständig zu bewältigen.

Die Ausbildung der Fachperson Betreuung umfasst sechs Handlungskompetenzbereiche. Diese umschreiben und begründen die Handlungsfelder des Berufes und grenzen sie voneinander ab. Die Handlungskompetenzen entsprechen typischen beruflichen Handlungssituationen. Beschrieben wird das erwartete Verhalten, das ein/e FaBe in dieser Situation zeigen soll. Jede Handlungskompetenz beinhaltet die vier Dimensionen Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz; diese werden den Handlungskompetenzen zugeordnet. Mit Blick auf eine optimale Lernortkooperation zwischen Lehrbetrieb, überbetriebliche Kurse und Berufsfachschule, sind die Leistungsziele untereinander abgestimmt.

Quelle: Bildungsplan-Fachperson-Betreuung.pdf (savoirsocial.ch)

Handlungskompetenzbereiche für alle drei Berufsrichtungen FaBe

  1. Anwenden von transversalen Kompetenzen
  2. Begleiten im Alltag
  3. Ermöglichen von Autonomie und Partizipation
  4. Arbeiten in einer Organisation und in einem Team

Handlungskompetenzbereiche für spezifische Berufskenntnisse FaBe

  1. Handeln in spezifischen Begleitsituationen
  2. Unterstützen von Bildung und Entwicklung, Erhalten und Fördern von Lebensqualität

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei SAVOIRSOCIAL

Gebühr für Schulmaterial und Zusatzleistungen


Die Gebühr wird gesamthaft für die ganze Lehrzeit in Rechnung gestellt und beträgt pro jährlichen Schultag Fr. 60.–

  • Beispiel 1: dreijährige Lehre mit je einem Schultag pro Jahr = 3 * Fr. 60.– = Fr. 180.–;
  • Beispiel 2: dreijährige Lehre mit zwei Schultagen im ersten Lehrjahr, zwei Schultagen im zweiten Lehrjahr und einem Schultag im dritten Lehrjahr = 5 * Fr. 60.– = Fr. 300.–.

Die Gebühr beinhaltet z. B. Kopien, IT-Lizenzgebühren und die Benutzung von Infrastrukturen, wie z. B. W-LAN, BBZ-Mailadresse, Bibliotheksausleihen, Mikrowellen, Wasserspender, etc.
Lernende, welche bis zum 31. Oktober eines neuen Schuljahres austreten, haben für das angefangene Lehrjahr keine Gebühr zu bezahlen. Bei einem späteren vorzeitigen Austritt werden die zu viel bezahlten Leistungen pro rata zurückerstattet.