Gebühr Schulmaterial

Gebühr für Schulmaterial und Zusatzleistungen


Die Gebühr wird gesamthaft für die ganze Lehrzeit in Rechnung gestellt und beträgt pro jährlichen Schultag Fr. 60.–

  • Beispiel 1: dreijährige Lehre mit je einem Schultag pro Jahr = 3 * Fr. 60.– = Fr. 180.–;
  • Beispiel 2: dreijährige Lehre mit zwei Schultagen im ersten Lehrjahr, zwei Schultagen im zweiten Lehrjahr und einem Schultag im dritten Lehrjahr = 5 * Fr. 60.– = Fr. 300.–.

Die Gebühr beinhaltet z. B. Kopien, IT-Lizenzgebühren und die Benutzung von Infrastrukturen, wie z. B. W-LAN, BBZ-Mailadresse, Bibliotheksausleihen, Mikrowellen, Wasserspender, etc.
Die Fakturierung wird wie bisher nur einmal pro Lehrzeit verrechnet. Bei einem vorzeitigen Austritt erfolgt die Rückzahlung pro rata für die noch nicht begonnenen Lehrjahre.