Reguläre Grundbildung

Die berufliche Grundbildung findet an drei Lehrorten statt: Im Lehrbetrieb, in der Berufsschule und in überbetrieblichen Kursen. Damit Sie eine Lehre absolvieren können, brauchen Sie zunächst eine Lehrstelle. Offene Stellen finden Sie unter Lehrstellen.

Um die Berufsschule besuchen zu können, müssen Sie einen Lehrvertrag haben.

Anforderungen:

  • Freude am Kontakt zu Menschen
  • Freude an hauswirtschaftlichen und praktischen Arbeiten
  • Einfühlungsvermögen, Hilfsbereitschaft
  • Geduld und Respekt
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Sinn für Sauberkeit und Ordnung
  • gute körperliche und geistige Gesundheit, Belastbarkeit

Schulische Voraussetzungen:

  • abgeschlossene obligatorische Schule
  • Deutschkenntnisse mündlich und schriftlich mindestens Niveau A2

Aufbau der Ausbildung:

Dauer: 2 Jahre

  • Betriebliche Ausbildung: 4 Tage pro Woche
  • 24 Überbetriebliche Kurse ÜK
  • wöchentlich einen Tag Unterricht an der Berufsfachschule und 2x pro Schuljahr eine Projektwoche mit intensivem Unterricht.

Unterrichtsfächer

  • Berufskunde
  • Allgemeinbildender Unterricht ABU
  • Sportunterricht

6 Kompetenzbereiche

  • Mitwirken und Unterstützen bei Gesundheits- und Körperpflege
  • Begleiten und Unterstützen von Klientinnen und Klienten im Alltag
  • Unterstützen im Haushalt
  • Einhalten und Umsetzen von ­Hygiene und Sicherheit
  • Mitwirken bei Administration, ­Logistik, Arbeitsorganisation
  • Entwickeln und Beachten von Berufsrollen und Zusammen­arbeit

Abschluss:

Eidg. Berufsattest "Assistent/in Gesundheit und Soziales EBA"

Mehr Informationen erhalten Sie unter Berufsberatung.

Gebühr für Schulmaterial und Zusatzleistungen


Die Gebühr wird gesamthaft für die ganze Lehrzeit in Rechnung gestellt und beträgt pro jährlichen Schultag Fr. 60.–

  • Beispiel 1: dreijährige Lehre mit je einem Schultag pro Jahr = 3 * Fr. 60.– = Fr. 180.–;
  • Beispiel 2: dreijährige Lehre mit zwei Schultagen im ersten Lehrjahr, zwei Schultagen im zweiten Lehrjahr und einem Schultag im dritten Lehrjahr = 5 * Fr. 60.– = Fr. 300.–.

Die Gebühr beinhaltet z. B. Kopien, IT-Lizenzgebühren und die Benutzung von Infrastrukturen, wie z. B. W-LAN, BBZ-Mailadresse, Bibliotheksausleihen, Mikrowellen, Wasserspender, etc.
Lernende, welche bis zum 31. Oktober eines neuen Schuljahres austreten, haben für das angefangene Lehrjahr keine Gebühr zu bezahlen. Bei einem späteren vorzeitigen Austritt werden die zu viel bezahlten Leistungen pro rata zurückerstattet.