Gebühr Schulmaterial

Gebühr für Schulmaterial und Zusatzleistungen


Die Gebühr wird gesamthaft für die ganze Lehrzeit in Rechnung gestellt und beträgt pro jährlichen Schultag Fr. 60.–

  • Beispiel 1: dreijährige Lehre mit je einem Schultag pro Jahr = 3 * Fr. 60.– = Fr. 180.–;
  • Beispiel 2: dreijährige Lehre mit zwei Schultagen im ersten Lehrjahr, zwei Schultagen im zweiten Lehrjahr und einem Schultag im dritten Lehrjahr = 5 * Fr. 60.– = Fr. 300.–.

Die Gebühr beinhaltet z. B. Kopien, IT-Lizenzgebühren und die Benutzung von Infrastrukturen, wie z. B. W-LAN, BBZ-Mailadresse, Bibliotheksausleihen, Mikrowellen, Wasserspender, etc.
Lernende, welche bis zum 31. Oktober eines neuen Schuljahres austreten, haben für das angefangene Lehrjahr keine Gebühr zu bezahlen. Bei einem späteren vorzeitigen Austritt werden die zu viel bezahlten Leistungen pro rata zurückerstattet.