Informationen zum 1. Schultag
Toll, dass Sie sich für eine Ausbildung zum/zur Anlagenführer/in EFZ entschieden haben. Wir freuen uns auf eine interessante Lehrzeit in den kommenden drei Jahren.
Untenstehend finden Sie letzte Informationen zum Schulstart. Wir bitten um entsprechende Vorbereitung.
Aufgaben vor dem ersten Schultag
- Lehrmittelbestellung Allgemeinbildung und Fachkunde (Details siehe unten)
- Eigenes Notebook beschaffen (Anforderungen siehe BYOD)
- BYOD-Geräte gemäss Checkliste IT-Einstieg BBZ Olten für den Unterricht vorbereiten.
Bringen Sie Ihr Loginblatt am 1. Schultag mit in den Unterricht
Falls Sie bis Juli 2024 bereits einen Unterricht an der Berufsfachschule Olten besucht haben, so ist Ihr bisheriges Login noch gültig. Das neue Loginblatt können Sie ignorieren. Es ist nicht gültig.
Lehrmittel
Die Lehrmittelliste für die Bereiche Allgemeinbildung (ABU) und Berufskunde (BK) finden Sie hier. Falls Sie vom ABU-Unterricht dispensiert sind, benötigen Sie keine ABU-Lehrmittel.
Unterrichtsutensilien
Bitte erscheinen Sie ausgerüstet zum Unterricht. Sportsachen, Taschenrechner, Schreibmaterial, Schreibblock, und Geodreieck gehören bereits am ersten Schultag zur Grundausstattung der Anlagenführer. Bitte bringen Sie ihr Notebook bereits am 1. Schultag mit.
Sportunterricht
Eine korrekte Sportausrüstung für Hallensport wird ab dem ersten Schultag erwartet. Eine korrekte Ausrüstung beinhaltet Hallensportschuhe mit Dämpfung, rutschfester Sohle und geeigneter Stützfunktion sowie das Tragen von Sportkleidung.
Materialliste:
- Hallentaugliche Sportausrüstung
- Hallensportschuhe mit Dämpfung, rutschfester Sohle, Stützfunktion; Lifestyle-Schuhe sind ungeeignet
- Sportshirt
- Sporthose
Gebühr für Schulmaterial und Zusatzleistungen
Die Gebühr wird gesamthaft für die ganze Lehrzeit in Rechnung gestellt und beträgt pro jährlichen Schultag Fr. 60.–
- Beispiel 1: dreijährige Lehre mit je einem Schultag pro Jahr = 3 * Fr. 60.– = Fr. 180.–;
- Beispiel 2: dreijährige Lehre mit zwei Schultagen im ersten Lehrjahr, zwei Schultagen im zweiten Lehrjahr und einem Schultag im dritten Lehrjahr = 5 * Fr. 60.– = Fr. 300.–.
Die Gebühr beinhaltet z. B. Kopien, IT-Lizenzgebühren und die Benutzung von Infrastrukturen, wie z. B. W-LAN, BBZ-Mailadresse, Bibliotheksausleihen, Mikrowellen, Wasserspender, etc.
Lernende, welche bis zum 31. Oktober eines neuen Schuljahres austreten, haben für das angefangene Lehrjahr keine Gebühr zu bezahlen. Bei einem späteren vorzeitigen Austritt werden die zu viel bezahlten Leistungen pro rata zurückerstattet.