Informationen zum 1. Schultag
Toll, dass Sie sich für eine Ausbildung zum/zur Glaser/in EFZ entschieden haben. Wir freuen uns auf eine interessante Lehrzeit in den kommenden vier Jahren.
Untenstehend finden Sie letzte Informationen zum Schulstart. Wir bitten um entsprechende Vorbereitung.
Aufgaben vor dem ersten Schultag
- Lehrmittelbestellung Allgemeinbildung und Fachkunde (Details siehe unten)
- Eigenes Notebook beschaffen (Anforderungen siehe BYOD)
- BYOD-Geräte gemäss Checkliste IT-Einstieg BBZ Olten für den Unterricht vorbereiten.
Bringen Sie Ihr Loginblatt am 1. Schultag mit in den Unterricht
Falls Sie bis Juli 2024 bereits einen Unterricht an der Berufsfachschule Olten besucht haben, so ist Ihr bisheriges Login noch gültig. Das neue Loginblatt können Sie ignorieren. Es ist nicht gültig.
Lehrmittel Allgemeinbildung (ABU)
Die Lehrmittelliste für den Bereich Allgemeinbildung (ABU) finden Sie hier. Falls Sie vom ABU-Unterricht dispensiert sind, benötigen Sie keine ABU-Lehrmittel.
Lehrmittel Berufskunde (BK)
Bitte klären Sie vorgängig mit ihrem Betrieb ab, wer die Lehrmittel bezahlt. Die Fakturierung erfolgt jeweils im August/September an die Betriebe. Der Ordner wird am ersten oder zweiten Schultag abgegeben. Jedes Folgejahr wird ein neuer Ordner verteilt.
Bereich | Kosten |
---|---|
Ordner 1 "Glasfachkurs" Glaser/Glaserin EFZ 1. Lehrjahr | SFV-Mitglied: Fr. 130.00 (exkl. MWST) Nicht-Mitglied: Fr. 155.00 (exkl. MWST) |
Unterrichtsutensilien
Bitte erscheinen Sie ausgerüstet zum Unterricht. Rechner, Schreibmaterial, Schreibblock, Geodreieck und Zirkel gehören zur Grundausstattung der Glaser. Wenn Sie ein Formelbüchlein aus der bisherigen Schulzeit besitzen, bringen Sie dieses bitte mit.
Sportunterricht
Eine korrekte Sportausrüstung für Hallensport wird ab dem ersten Schultag erwartet. Eine korrekte Ausrüstung beinhaltet Hallensportschuhe mit Dämpfung, rutschfester Sohle und geeigneter Stützfunktion sowie das Tragen von Sportkleidung.
Materialliste:
- Hallentaugliche Sportausrüstung
- Hallensportschuhe mit Dämpfung, rutschfester Sohle, Stützfunktion; Lifestyle-Schuhe sind ungeeignet
- Sportshirt
- Sporthose
Gebühr für Schulmaterial und Zusatzleistungen
Die Gebühr wird gesamthaft für die ganze Lehrzeit in Rechnung gestellt und beträgt pro jährlichen Schultag Fr. 60.–
- Beispiel 1: dreijährige Lehre mit je einem Schultag pro Jahr = 3 * Fr. 60.– = Fr. 180.–;
- Beispiel 2: dreijährige Lehre mit zwei Schultagen im ersten Lehrjahr, zwei Schultagen im zweiten Lehrjahr und einem Schultag im dritten Lehrjahr = 5 * Fr. 60.– = Fr. 300.–.
Die Gebühr beinhaltet z. B. Kopien, IT-Lizenzgebühren und die Benutzung von Infrastrukturen, wie z. B. W-LAN, BBZ-Mailadresse, Bibliotheksausleihen, Mikrowellen, Wasserspender, etc.
Lernende, welche bis zum 31. Oktober eines neuen Schuljahres austreten, haben für das angefangene Lehrjahr keine Gebühr zu bezahlen. Bei einem späteren vorzeitigen Austritt werden die zu viel bezahlten Leistungen pro rata zurückerstattet.