Informationen zum 1. Schultag
Toll, dass Sie sich für eine Ausbildung zum/zur Tierpfleger/in EFZ entschieden haben. Wir freuen uns auf eine interessante Lehrzeit mit Ihnen.
Untenstehend finden Sie letzte Informationen zum Schulstart. Wir bitten um entsprechende Vorbereitung.
Aufgaben vor dem ersten Schultag
- Lehrmittelbestellung Allgemeinbildung und Fachkunde (Details siehe unten)
- Eigenes Notebook beschaffen (Anforderungen siehe BYOD)
- BYOD-Geräte gemäss Checkliste IT-Einstieg BBZ Olten für den Unterricht vorbereiten.
Bringen Sie Ihr Loginblatt am 1. Schultag mit in den Unterricht
Lehrmittel Allgemeinbildung (ABU)
Die Lehrmittel für den Allgemeinbildungsunterricht werden innerhalb der ersten beiden Unterrichtswochen gemeinsam im Unterricht bestellt bzw. gekauft. Die zuständige ABU-Lehrperson begleitet die Lernenden dabei und erklärt das Vorgehen.
Die Kosten für die Lehrmittel betragen CHF 59.–. Die Bezahlung erfolgt direkt über den Verlag bzw. den Buchhandel – entweder digital oder gegen Rechnung.
Informieren Sie allenfalls Ihren Lehrbetrieb über den Bezug des Lehrmittels bzw. die Kosten und regeln Sie mit Ihrer Berufsbildnerin oder Ihrem Berufsbildner die Frage der Bezahlung: digital bzw. per Rechnung direkt durch Sie oder per Rechnung an den Lehrbetrieb.
Lehrmittel Berufskunde (BK)
Am ersten Schultag erhalten Sie den Zugang zum digitalen Lehrmittel für den Bereich Berufskunde «Grundlagenausbildung» und zur Lerndokumentation. Die Kosten von Total CHF 240.- werden Ihnen vom Berufsverband (SVBT) in Rechnung gestellt.
Unterrichtsutensilien
Bitte erscheinen Sie ausgerüstet zum Unterricht. Notebook, Rechner, Schreibmaterial, A4-Blätter / Schreibblock, Sportsachen gehören zur Grundausstattung der Tierpfleger/innen.
Sportunterricht
Eine korrekte Sportausrüstung für Hallensport wird ab dem zweiten Schultag erwartet. Eine korrekte Ausrüstung beinhaltet Hallensportschuhe mit Dämpfung, rutschfester Sohle und geeigneter Stützfunktion sowie das Tragen von Sportkleidung.
Materialliste:
- Hallentaugliche Sportausrüstung
- Hallensportschuhe mit Dämpfung, rutschfester Sohle, Stützfunktion; Lifestyle-Schuhe sind ungeeignet
- Sportshirt
- Sporthose
Gebühr für Schulmaterial und Zusatzleistungen
Die Gebühr wird gesamthaft für die ganze Lehrzeit in Rechnung gestellt und beträgt pro jährlichen Schultag Fr. 60.–
- Beispiel 1: dreijährige Lehre mit je einem Schultag pro Jahr = 3 * Fr. 60.– = Fr. 180.–;
- Beispiel 2: dreijährige Lehre mit zwei Schultagen im ersten Lehrjahr, zwei Schultagen im zweiten Lehrjahr und einem Schultag im dritten Lehrjahr = 5 * Fr. 60.– = Fr. 300.–.
Die Gebühr beinhaltet z. B. Kopien, IT-Lizenzgebühren und die Benutzung von Infrastrukturen, wie z. B. W-LAN, BBZ-Mailadresse, Bibliotheksausleihen, Mikrowellen, Wasserspender, etc.
Die Fakturierung wird wie bisher nur einmal pro Lehrzeit verrechnet. Bei einem vorzeitigen Austritt erfolgt die Rückzahlung pro rata für die noch nicht begonnenen Lehrjahre.